GA-Logist · Stand: April 2026
Das zu überführende Fahrzeug muss zum vereinbarten Abholtermin fahrbereit, betriebssicher und verkehrstauglich sein. Dies schließt insbesondere folgende Anforderungen ein:
Kann unser Fahrer das Fahrzeug aufgrund mangelnder Fahrbereitschaft nicht abholen, wird der gesamte Transportauftrag in voller Höhe in Rechnung gestellt. Eine Kürzung des Auftragswertes findet nicht statt.
Stornierungen sind ausschließlich schriftlich (per E-Mail oder über das Kundenportal) gültig.
Treten während der Überführung technische Defekte am Fahrzeug auf, die auf Mängel des Fahrzeugs zurückzuführen sind (z. B. Motorschaden, Ölverlust, Getriebeschaden, Reifenplatzer aufgrund unzulänglicher Bereifung), gehen alle dadurch entstehenden Mehrkosten (Abschleppkosten, Standgebühren, Wartezeiten des Fahrers etc.) vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
GA-Logist ist in diesen Fällen berechtigt, den Transport zu unterbrechen und den Auftraggeber umgehend zu informieren. Die vollständige Transportvergütung bleibt in jedem Fall fällig.
GA-Logist verpflichtet sich, den Überführungsauftrag innerhalb des mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitfensters durchzuführen.
Sollte GA-Logist durch eigenes Verschulden eine Verspätung von mehr als 24 Stunden gegenüber dem vereinbarten Liefertermin verursachen, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Rückerstattung von 30 % des Auftragswertes zu verlangen. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht, wenn die Verzögerung auf technische Defekte des Fahrzeugs (§ 3), behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt zurückzuführen ist.
GA-Logist verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anfrage jederzeit den aktuellen Standort des Fahrzeugs mitzuteilen. Der Auftraggeber kann den zuständigen Fahrer direkt kontaktieren.
Jedes durch GA-Logist überführte Fahrzeug ist während des gesamten Transportzeitraums vollkaskoversichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der dokumentierten Fahrzeugübernahme (Übergabeprotokoll) und endet mit der nachgewiesenen Fahrzeugübergabe am Zielort.
Schäden, die nachweislich vor der Übernahme bestanden und im Übergabeprotokoll vermerkt wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Sämtliche Verkehrsverstöße, die während der Überführung durch einen Fahrer von GA-Logist verursacht werden (z. B. Geschwindigkeitsverstöße, Parkverstöße), gehen vollständig zu Lasten von GA-Logist. Der Auftraggeber haftet hierfür nicht.
Mit der Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber verbindlich, dass er rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs ist oder das Fahrzeug sich im Eigentum des beauftragenden Unternehmens befindet und er zur Auftragserteilung bevollmächtigt ist. GA-Logist haftet nicht für Schäden, die aus einer unrichtigen Eigentumserklärung entstehen.
Der dem Auftrag zugewiesene Fahrer ist berechtigt, folgende Daten des Auftraggebers einzusehen und zu nutzen:
GA-Logist verarbeitet und speichert Kundendaten ausschließlich zur Auftragsabwicklung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur in folgenden Ausnahmefällen:
Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von GA-Logist.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, rechtzeitig vor dem vereinbarten Abholtermin eine Abholvollmacht auf den Namen von GA-Logist auszustellen und diese in lesbarer Form zu übermitteln.
Sofern für die Abholung des Fahrzeugs ein Code, eine Ladennummer, ein Zugangscode oder eine Anmeldung erforderlich ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Informationen GA-Logist vor dem Abholtermin vollständig und rechtzeitig mitzuteilen.
Verzögerungen oder Nichtabholungen, die auf fehlende oder fehlerhafte Zugangsdaten zurückzuführen sind, gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers. Der Transportauftrag bleibt in diesen Fällen vollständig vergütungspflichtig.
Die Koordination von Abholeterminen sowie An- und Abmeldungen am Abholort und Zielort übernimmt GA-Logist.
Sofern die Abholbestätigung des Fahrzeugs durch den Abholort (z. B. Händler, Lager, Behörde) verzögert wird oder von externen Parteien abhängt und GA-Logist das Fahrzeug deshalb nicht innerhalb des vom Auftraggeber gewünschten Zeitfensters abholen kann, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Vergütungskürzung oder Teilrückerstattung. In diesen Fällen liegt die Verzögerung außerhalb des Einflussbereichs von GA-Logist.
Bei gebrauchten Fahrzeugen, die bereits vor der Überführung altersbedingte oder nutzungsbedingte Gebrauchsspuren aufweisen (z. B. kleine Kratzer, Lackverfärbungen, Abriebspuren, Innenraumverschleiß), übernimmt GA-Logist für etwaige spätere Reklamationen, die auf vorhandene Gebrauchsspuren zurückzuführen sind, keine Haftung.
GA-Logist erstellt bei jeder Überführung ein digitales Übergabeprotokoll inklusive Fotodokumentation. Die Protokollierung erfasst dabei ausschließlich klar erkennbare und erhebliche Schäden. Als dokumentationspflichtig gelten insbesondere:
GA-Logist übernimmt die Haftung nur für Schäden, die die oben genannten Schwellenwerte überschreiten und nicht im Übergabeprotokoll dokumentiert sind. Kleinere Gebrauchsspuren unterhalb dieser Schwellenwerte werden nicht protokolliert und begründen keinen Haftungsanspruch gegenüber GA-Logist.
Hinweis zu Vorschäden & Achsenüberführung
Sollte Ihr Fahrzeug einen Vorschaden aufweisen und das Fahrzeug als Achsenüberführung (Fahrzeug auf Anhänger) gebucht worden sein, übernimmt GA-Logist in solchen Fällen keine Haftung für Folgeschäden, die während des Transports aufgrund des Vorschadens entstehen. Wir bitten Sie in diesem Fall, das Fahrzeug vorab überprüfen zu lassen und uns das Fahrzeug fahrbereit zu stellen, um eine reibungslose Überführung gewährleisten zu können.GA-Logist bietet auf Wunsch des Auftraggebers den optionalen Zusatzservice „Fahrzeug-Check" an. Dieser Service ermöglicht eine besonders gründliche Zustandserfassung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Abholung.
Leistungsumfang des Fahrzeug-Checks:
Wichtig: Der Fahrer verlässt den Abholort erst, wenn der Auftraggeber (Käufer) den dokumentierten Fahrzeugzustand vollständig bestätigt hat. Die Abstimmung und Kommunikation erfolgt per WhatsApp oder telefonisch direkt mit dem Kunden.
Der Fahrzeug-Check dauert in der Regel ca. 1–2 Stunden und muss bei der Auftragserteilung gesondert beauftragt werden. Für diesen Service gelten die vereinbarten Zusatzkonditionen.
Sofern der Auftraggeber die Überführung eines angemeldeten Fahrzeugs mit gültigem, zugelassenem Kennzeichen beauftragt, gelten abweichend von § 6 die folgenden Sonderregelungen:
Voraussetzung für die Überführung angemeldeter Fahrzeuge ist die vorherige, vollständige Übermittlung der Versicherungsdaten und der Zulassungsbescheinigung an GA-Logist. Ohne diese Angaben kann die Überführung nicht durchgeführt werden; ein bereits erteilter Auftrag bleibt voll vergütungspflichtig.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Inanspruchnahme der Vollkasko- und Haftpflichtversicherung erforderlichen Unterlagen (Versicherungsschein, Schadensnummer, grüne Karte bei Auslandsfahrten) dem GA-Logist-Fahrer bei der Abholung in lesbarer Form vorliegen oder digital übermittelt werden.
Soweit die Versicherung des Auftraggebers Leistungen aufgrund fehlender, unvollständiger oder unrichtiger Angaben verweigert, haftet der Auftraggeber für die daraus entstehenden Schäden selbst.
Besondere Bedingungen für Sub-Unternehmer
Die nachfolgenden Regelungen (§ 16–§ 24) gelten ausschließlich für Sub-Unternehmer, die über das Sub-Unternehmer-Portal Aufträge von GA-Logist annehmen. Mit der Buchung eines Auftrags erkennt der Sub-Unternehmer diese Bedingungen verbindlich an.Der Sub-Unternehmer ist verpflichtet, jeden gebuchten Auftrag vollständig und innerhalb der im System angegebenen Zeitfenster durchzuführen. Abholung und Abgabe haben pünktlich zu den vereinbarten Terminen zu erfolgen. Abweichungen sind GA-Logist unverzüglich mitzuteilen.
Das Fahrzeug ist ab dem Zeitpunkt der dokumentierten Übernahme bis zur vollständigen Übergabe am Zielort in der alleinigen Obhut und Verantwortung des Sub-Unternehmers. Der Sub-Unternehmer haftet für alle während dieses Zeitraums entstehenden Schäden am Fahrzeug.
Der Sub-Unternehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgsam und verkehrsgerecht zu behandeln. Rauchen, Essen sowie private Fahrten mit dem Kundenfahrzeug sind streng untersagt.
Im Falle eines Unfalls oder Schadens am Kundenfahrzeug ist der Sub-Unternehmer verpflichtet:
Die Vollkaskoversicherung des Sub-Unternehmers muss Kundenfahrzeuge sowie Fahrzeuge Dritter (Gegner) abdecken. Eine Haftpflichtversicherung allein ist nicht ausreichend.
Bei Stornierung eines gebuchten Auftrags durch den Sub-Unternehmer gelten folgende Gebühren:
Stornierungen werden über das Portal beantragt und müssen von GA-Logist genehmigt werden. Die Stornogebühr wird von zukünftigen Auszahlungen abgezogen oder separat in Rechnung gestellt.
Bei verspäteter Abgabe oder Abholung durch den Sub-Unternehmer gelten folgende Regelungen:
Kann das Fahrzeug bei Ankunft des Sub-Unternehmers am Abholort nicht abgeholt werden, weil es nicht abholbereit ist (nicht durch Verschulden des Sub-Unternehmers), vergütet GA-Logist dem Sub-Unternehmer 100 % des vereinbarten Preises als Leerfahrtentschädigung.
Der Sub-Unternehmer hat den Sachverhalt mit Fotos zu dokumentieren und GA-Logist unmittelbar zu informieren.
Der Sub-Unternehmer verfügt über ein eigenes Rechnungssystem im Portal. Abgeschlossene Fahrten können darüber ausgewählt und zur Abrechnung eingereicht werden.
Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und Freigabe durch GA-Logist auf Basis der eingereichten Rechnungen.
Beschäftigt der Sub-Unternehmer eigene Fahrer für die Durchführung der Aufträge, übernimmt er die vollständige Verantwortung für:
Folgende Verhaltensweisen im Kundenfahrzeug sind streng verboten:
Bei nachgewiesenen Verstößen oder Kundenbeschwerden aus den oben genannten Gründen behält sich GA-Logist vor, den Fahrdienst des Sub-Unternehmers zu sperren und eine Vertragsstrafe von bis zu 2.000 Euro zu verlangen.
Mehrkilometer-Regelung:
Private Fahrten sind untersagt. Mehrkilometer werden mit 0,50 Euro pro Kilometer berechnet. Es gilt eine Kulanzregelung von 10 % der Gesamtstrecke, innerhalb derer keine Mehrkosten entstehen.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von GA-Logist.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Besondere Bedingungen für Onboard Express
Die nachfolgenden Regelungen (§ 26–§ 34) gelten ausschließlich für den Dienst Onboard Express – den persönlichen Brief- und Pakettransport durch GA-Logist. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen verbindlich an.Der Dienst Onboard Express richtet sich ausschließlich an Kunden, die Briefe oder Pakete schnell, persönlich und non-stop von einem Abholort zu einem Zielort befördern lassen möchten. Die Leistung umfasst die direkte, persönliche Übergabe durch einen GA-Logist-Fahrer – ohne Umwege und ohne Zwischenstopps.
Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, ausschließlich legale Waren und Inhalte zu versenden. Verboten sind insbesondere:
Bei einem Verstoß oder wenn ein Fahrer von GA-Logist durch Polizei oder Behörden angehalten und kontrolliert wird und dabei illegale Inhalte festgestellt werden, ist GA-Logist verpflichtet und berechtigt, sämtliche relevanten Daten des Auftraggebers (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Sendungsdetails) vollumfänglich an die zuständigen Behörden weiterzugeben.
Zusätzlich behält sich GA-Logist das Recht vor, rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber einzuleiten und Vertragsstrafen von bis zu 150.000 Euro geltend zu machen. Dies gilt neben etwaigen strafrechtlichen Konsequenzen und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen.
Für den Inhalt des Pakets oder Briefes ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. GA-Logist transportiert Sendungen im guten Glauben und ohne Kenntnis des Inhalts. Es obliegt dem Auftraggeber sicherzustellen, dass der Inhalt legal, sicher und ordnungsgemäß verpackt ist.
GA-Logist haftet nicht für Schäden, Verluste oder rechtliche Konsequenzen, die aus einem vom Auftraggeber verschuldeten Inhalt entstehen.
GA-Logist verpflichtet sich, Pakete und Briefe nicht zu öffnen, zu inspizieren oder den Inhalt einzusehen. Die Sendung wird vom Abholort zum Zielort im selben Zustand transportiert, in dem sie übergeben wurde.
Lediglich bei einem begründeten Verdacht auf illegale Inhalte oder auf ausdrückliche behördliche Anordnung darf die Sendung inspiziert werden.
Der Auftraggeber erhält bei Übergabe und Abgabe ein Fotoprotokoll, das den äußeren Zustand der Sendung dokumentiert.
Unsere Fahrer sind verpflichtet, die Sendung ohne Zwischenstopps direkt vom Abholort zum Zielort zu transportieren. Private Umwege, persönliche Stopps oder Wartezeiten während des Transports sind ausdrücklich untersagt.
Ausnahmen bilden ausschließlich technisch notwendige Stopps (z. B. Tanken, Pausen bei langen Strecken gemäß Straßenverkehrsordnung). Diese werden im Protokoll vermerkt.
Alle im Rahmen einer Onboard-Express-Sendung erhobenen Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten, Sendungsdetails) werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben – mit folgenden Ausnahmen:
Im Falle des nachgewiesenen Verlusts oder der Beschädigung einer Sendung durch GA-Logist haftet GA-Logist für den Inhalt bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro.
Die Erstattung setzt folgendes voraus:
Reklamationen aufgrund von Verzögerungen werden nur berücksichtigt, wenn die Verspätung mehr als 5 Stunden gegenüber der vereinbarten oder geschätzten Lieferzeit beträgt. Geringfügige Verzögerungen unter 5 Stunden begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung.
Alle Reklamationen sind schriftlich über das Kunden-Portal oder per E-Mail einzureichen und müssen eine konkrete Beschreibung sowie ggf. Nachweise enthalten.
Für den Transport wichtiger Vertragsunterlagen, Originaldokumente oder zeitkritischer Schriftstücke empfehlen wir ausdrücklich, den Auftrag frühzeitig zu buchen.
GA-Logist übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die entstehen, wenn ein Transport aus unvorhergesehenen Gründen (z. B. höhere Gewalt, Verkehrsbehinderungen, technische Probleme) verschoben oder verzögert wird. Zeitkritische Dokumente sollten daher mit ausreichend Pufferzeit beauftragt werden.